RECHTLICH · BRANDS
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Brands
Version 3.12 · Stand: Oktober 2026
Diese AGB gelten für alle Brands und Agenturen, die die GlowGC-Plattform nutzen. Der einzelne Produktionsvertrag zwischen Brand und Creator kommt direkt zwischen beiden Parteien zustande — GlowGC tritt ausschließlich als Vermittler auf.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen AMQSOCIAL | Porumb & Schulte-Wintrop GbR, c/o IP-Management #6903, Ludwig-Erhard-Straße 18, 20459 Hamburg (nachfolgend „GlowGC“) und Unternehmen, die als Auftraggeber (nachfolgend „Brand“) Dienstleistungen über die Plattform app.glowgc.de in Anspruch nehmen.
(2)Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB vorbehalten. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Brand werden nur Vertragsbestandteil, wenn GlowGC ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Rolle von GlowGC – Vermittlungsverhältnis
(1)GlowGC betreibt eine Vermittlungsplattform, über die Brands und unabhängige Content-Creator („Creator“) zum Zweck der Produktion von Werbevideos (User-Generated Content, „UGC“) zusammengeführt werden. GlowGC handelt dabei ausschließlich als Vermittler im Sinne der §§ 652 ff. BGB.
(2)Der eigentliche Produktionsvertrag („Einzelvertrag“) kommt ausschließlich zwischen Brand und Creator zustande. GlowGC ist weder Partei des Einzelvertrages noch Hersteller der produzierten Inhalte. GlowGC schuldet der Brand nicht die Produktion von Videos, sondern die technische und organisatorische Ermöglichung der Vermittlung.
(3)Zusätzlich erbringt GlowGC als eigenständige Dienstleistungsleistungen insbesondere:
- Erstellung eines Recherche-Briefs zu jedem Auftrag (Produkt, Zielgruppe, Markt) auf Basis des Briefings, von Kampagnendaten und KI-gestützter Technologie sowie einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, nach der der Creator Idee und Skript erarbeitet (§ 7)
- Manuelle Qualitäts- und Compliance-Prüfung von Skripten und gelieferten Videos durch das GlowGC-Team
- Treuhänderische Abwicklung der Zahlungen über einen Zahlungsdienstleister (Stripe)
- Erstellung und Archivierung des Einzelvertrages als PDF-Dokument
- Ausstellung einer Gutschrift (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG) an den Creator im Namen der Brand, sofern steuerlich anwendbar
§ 3 Zugang zur Plattform und Account
(1)Die Nutzung der Plattform setzt eine vorherige Bewerbung und Freischaltung durch GlowGC voraus. GlowGC behält sich das Recht vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder freigeschaltete Accounts bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB zu sperren.
(2)Die Brand ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und ihre Kontaktdaten aktuell zu halten. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
(3)Die Brand verpflichtet sich, den Account ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte (einschließlich Agenturen, die nicht ausdrücklich in der Account-Registrierung genannt sind) ist nur mit vorheriger Zustimmung von GlowGC zulässig.
§ 4 Vermittlungsprozess und Zustandekommen des Einzelvertrages
(1)Die Plattform bietet der Brand zwei Buchungswege — in beiden gilt ein fester, vor der Buchung ausgewiesener Preis (§ 5 Abs. 1); eine individuelle Preisverhandlung findet nicht statt:
- Direktbuchung aus dem Creator-Katalog (Pfad A). Die Brand wählt einen Creator aus dem Katalog und bucht diesen direkt zum Festpreis seiner Stufe (§ 5 Abs. 1), der der Brand vor Abgabe der Buchung ausgewiesen wird. Mit der Buchung gibt die Brand ein verbindliches Angebot im Sinne von § 145 BGB ab; der Einzelvertrag kommt mit der Annahme durch den Creator zustande (Abs. 3).
- Job Brief mit Bewerbungsverfahren (Pfad B). Die Brand erstellt auf der Plattform ein Briefing („Job Brief“) mit Angaben zu Produkt, Zielgruppe, gewünschter Videolänge, Anzahl der Videos und gewünschtem Liefertermin. Die Vergütung ist der einheitliche Festpreis der gewählten Stufe je Video (§ 5 Abs. 1), der der Brand bei der Ausschreibung ausgewiesen wird — die Brand zahlt hier vor der Creator-Auswahl. Der Job Brief stellt eine unverbindliche Aufforderung an die Creator zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(2)Im Bewerbungsverfahren (Pfad B) gilt die Bewerbung eines Creators auf einen Job Brief als verbindliches Angebot zur Leistungserbringung zum Stufen-Festpreis nach Abs. 1. Der Creator kann kein abweichendes Entgelt (Gegenangebot) verlangen. Die Brand kann einen oder mehrere der beworbenen Creator auswählen und zur Doppelbestätigung (Abs. 3) einladen.
(3)Der Einzelvertrag zwischen Brand und ausgewähltem Creator kommt erst zustande, wenn beide Parteien den auf der Plattform hinterlegten Einzelvertrag elektronisch bestätigen („Doppelbestätigung“). GlowGC protokolliert dabei Zeitpunkt, IP-Adresse und angenommene AGB-Version beider Parteien als Nachweis. Bis zur Doppelbestätigung besteht kein bindender Vertrag. Der Creator soll Buchungsanfragen innerhalb von 12 Stunden annehmen oder ablehnen. Lehnt der Creator ab oder kommt keine Annahme zustande, erhält die Brand den bereits gezahlten Buchungsbetrag vollständig erstattet (§ 6 Abs. 4); auf Wunsch schlägt GlowGC der Brand alternative Creator vor. Bis zur Annahme durch den Creator kann die Brand die Buchung kostenfrei stornieren.
(4)Der Einzelvertrag enthält mindestens: Vertragsparteien, Produktbeschreibung, Vergütung (fester Buchungspreis nach § 5 Abs. 1; die Beträge bestätigt die Plattform jeder Partei gesondert, der Brand mit Bestellübersicht und Zahlungsbeleg), Nutzungsrechte (Umfang, Laufzeit), Liefertermin, Anzahl vereinbarter Revisionen und die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltenden Konditionen (Preissnapshot).
§ 5 Buchungspreise, Pakete und Preise
(1)Feste Buchungspreise — alles inklusive. Die Brand bucht Creator zu einem festen, abschließenden und vor der Buchung ausgewiesenen Preis je Buchung (je Video). Je Stufe gilt ein einheitlicher Festpreis:Der Festpreis der jeweiligen Stufe und die Stufe des Creators werden der Brand vor Abgabe der Buchung ausgewiesen; mit Abschluss der Buchung (Checkout) ist der ausgewiesene Preis verbindlich vereinbart. Andere Buchungspreise als die Festpreise der beiden Stufen gibt es auf der Plattform nicht. Im Bewerbungsverfahren (Pfad B, § 4) wählt die Brand die Stufe vor der Creator-Wahl zum selben Festpreis. Im Buchungspreis enthalten sind: der Recherche-Brief und die Anleitung von GlowGC, Idee und Skript durch den Creator einschließlich der Prüfung durch das GlowGC-Team (§ 7), ein fertig geschnittenes Hauptvideo, 1 zusätzliche Hook-Variante (zusammen 2 einsatzfertige Ad-Varianten je Buchung), das ungeschnittene Rohmaterial (Raw-Material), 1 Revisionsrunde, die Qualitäts- und Compliance-Prüfung durch das GlowGC-Team sowie die Nutzungsrechte gemäß § 8. Zusätzliche Hook-Varianten (je eine weitere einsatzfertige Ad-Variante aus demselben Dreh) können bei der Direktbuchung sowie bei der Job-Ausschreibung (Pfad B) optional hinzugebucht werden; der Preis je Variante wird der Brand bei der Buchung ausgewiesen. Bei der Job-Ausschreibung kann die Brand zusätzlich eine längere Laufzeit der Nutzungsrechte buchen (6 Monate oder 12 Monate statt der im Buchungspreis enthaltenen 3 Monate); der Aufpreis wird der Brand bei der Buchung ausgewiesen und ist zusammen mit dem Buchungspreis fällig. Je länger die gebuchte Laufzeit, desto geringer der Aufschlag je Monat. Darüber hinaus bestehen keine prozentualen Plattformgebühren, Abo-Pflichten oder eine gesonderte Zuschlagsliste (z. B. für Raw-Material). Werden mehrere Videos gebucht, gilt der Buchungspreis je Video. (Geändert mit AGB-Version 3.0 zum 15.08.2026: Der inkludierte Umfang umfasst 1 statt zuvor 2 Hook-Varianten; weitere Varianten sind zubuchbar. Zur v2.0-Umstellung vom 31.07.2026 [Wegfall der Abo-Struktur und der prozentualen Gebühren] siehe die Fassungshistorie; für vor dem jeweiligen Stichtag geschlossene Einzelverträge und laufende Abonnements gelten die bei Abschluss vereinbarten Konditionen über den im Einzelvertrag festgeschriebenen Preissnapshot unverändert fort.) (Geändert mit AGB-Version 3.3 zum 18.08.2026: Zusätzliche Hook-Varianten sind seither auch bei der Job-Ausschreibung (Pfad B) zubuchbar; zudem kann die Brand dort eine längere Laufzeit der Nutzungsrechte gegen Aufpreis buchen. Für vor dem Stichtag geschlossene Einzelverträge gilt der im Vertrag festgeschriebene Preissnapshot fort.) (Geändert mit AGB-Version 3.1 zum 17.08.2026: Der Preis je zusätzlicher Hook-Variante wurde angepasst. Der inkludierte Umfang — 1 Hook-Variante je Video, zusammen zwei einsatzfertige Werbevideos — bleibt unverändert; für vor dem Stichtag geschlossene Einzelverträge gilt der im Vertrag festgeschriebene Preissnapshot fort.) (Geändert mit AGB-Version 3.2 zum 17.08.2026: Rückkehr zu einheitlichen Stufen-Festpreisen; die zwischenzeitlichen creator-individuellen Preisstufen entfallen. Für vor dem Stichtag geschlossene Einzelverträge gilt der im Vertrag festgeschriebene Preissnapshot unverändert fort.) (Geändert mit AGB-Version 3.9 zum 23.09.2026: Preise werden seither nicht mehr in diesen AGB beziffert, sondern der Brand vor der Buchung ausgewiesen und mit dem Checkout verbindlich vereinbart; die Preise selbst sind unverändert. Der Leistungsumfang spiegelt das seit dem 21.09.2026 geltende Skript-Verfahren nach § 7.)
- Signature · Lieferung in der Regel 2–5 Kalendertage nach Freigabe des Skripts (§ 7 Abs. 4)
- Elite · Lieferung in der Regel 2–3 Kalendertage nach Freigabe des Skripts (§ 7 Abs. 4)
(2)Mit dem Buchungspreis sind die Leistungen des Creators aus dem Einzelvertrag sowie die Vermittlungs- und Serviceleistungen von GlowGC (§ 2 Abs. 3) vollständig abgegolten. Die Aufteilung des Buchungspreises zwischen der Vergütung des Creators und der Vergütung von GlowGC ist vertraulich; jede Seite erhält nur ihre eigenen Konditionen bestätigt. (Geändert mit AGB-Version 3.9 zum 23.09.2026: Die Aufteilung des Buchungspreises wird nicht mehr offengelegt; am Buchungspreis und am Leistungsumfang ändert sich nichts.)
(3)Optionale Pakete. GlowGC bietet der Brand optional monatliche Pakete mit Buchungs-Credits an (START, GROWTH und SCALE); Preis und Anzahl der Credits des jeweiligen Pakets werden der Brand vor Abschluss auf der Plattform ausgewiesen. Pakete sind monatlich kündbar und ohne Einrichtungsgebühr. Pakete werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgerechnet; die Laufzeit beträgt einen Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht bis zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird. Die Details der Credit-Einlösung sind auf der Plattform ausgewiesen. Ein Paket ist für die Nutzung der Plattform nicht erforderlich — Einzelbuchungen sind jederzeit ohne Paket möglich.
(4)Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(5)Wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Verlängerung der Nutzungsrechte gebucht (§ 8), gelten die im Einzelvertrag festgeschriebenen Konditionen (Preissnapshot) bzw. — soweit dort nicht geregelt — die zum Zeitpunkt der Verlängerung auf der Plattform ausgewiesenen Konditionen. Spätere Preisänderungen durch GlowGC berühren bestehende Verträge nicht.
§ 6 Zahlung bei Buchung, Treuhand und Erstattung
(1)Zahlung bei Buchung. Der vollständige Buchungspreis (zzgl. USt.) wird bereits bei der Buchung über den Zahlungsdienstleister Stripe belastet und von GlowGC bis zur Abnahme treuhänderisch verwahrt („Escrow“). Eine Auszahlung an den Creator erfolgt erst, wenn die Brand das gelieferte Video freigibt oder die Abnahmefiktion gemäß § 10 eingetreten ist. (Geändert mit AGB-Version 2.0 zum 31.07.2026: Belastung bei Buchung statt Vorautorisierung mit Belastung bei Freigabe — das Geld liegt bis zur Freigabe treuhänderisch bei GlowGC, niemals beim Creator.)
(2)Nach Abnahme wird die dem Creator zustehende Vergütung über einen von Stripe verwalteten Auszahlungskanal (Stripe Connect Express) an das beim Creator hinterlegte Bankkonto überwiesen. Ihre eigene Vergütung (§ 5 Abs. 2) entnimmt GlowGC dem treuhänderisch verwahrten Betrag.
(3)Die Brand erkennt an, dass GlowGC die Zahlungen ausschließlich im Auftrag der Brand an den Creator weiterleitet. GlowGC ist nicht Empfänger der Vergütung für die Videoproduktion; insbesondere erfolgt die umsatzsteuerliche Abrechnung der Produktionsleistung unmittelbar zwischen Brand und Creator.
(4)Erstattung. Die Brand erhält den vollständigen Buchungsbetrag erstattet, wennDie Erstattung erfolgt über Stripe auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Für Streitfälle nach Lieferung (z. B. Uneinigkeit über die Abnahme) gilt § 11. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
- der Creator die Buchung ablehnt (die Erstattung wird in diesem Fall automatisch veranlasst; auf Wunsch schlägt GlowGC alternative Creator vor),
- die Brand die Buchung storniert, bevor der Creator sie angenommen hat, oder
- der Creator trotz Annahme nicht liefert (Nichtlieferung im Sinne von Abs. 5).
(5)Nichtlieferung, Zwischenergebnisse. Nichtlieferung nach Abs. 4 liegt erst vor, wenn der Creator nach Ablauf des vereinbarten Liefertermins auch innerhalb einer von der Brand in Textform gesetzten Nachfrist von 7 Kalendertagen kein Material liefert. Eine erfolgte, von der Brand aber beanstandete Lieferung ist keine Nichtlieferung; hierfür gelten ausschließlich § 10 (Abnahme, Revision) und § 11 (Streitfälle). Die Übergabe von Zwischenergebnissen — insbesondere von Idee und Skript nach § 7, von Hook-Varianten oder von Rohmaterial — ist keine Teillieferung, löst keine Teilabnahme aus, mindert den Buchungspreis nicht und begründet keinen Erstattungsanspruch. (Neu mit AGB-Version 3.6 zum 23.08.2026: Nichtlieferung war zuvor nicht definiert und ohne Nachfrist ausgestaltet.)
(6)Rechtevorbehalt bis zur endgültigen Zahlung. Sämtliche nach § 8 eingeräumten Nutzungsrechte — auch an Zwischenergebnissen nach Abs. 5, insbesondere an Idee und Skript — stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen und endgültigen Zahlung des Buchungspreises. Wird die Zahlung ganz oder teilweise rückgängig gemacht (Erstattung, Rücklastschrift, Chargeback, Rückbuchung oder Zahlungsausfall), entfallen sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte automatisch und rückwirkend. Die Brand hat die Nutzung in diesem Fall unverzüglich einzustellen und erhaltene Zwischenergebnisse zu löschen; jede weitere Verwendung ist unzulässig und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. (Neu mit AGB-Version 3.6 zum 23.08.2026.)
(7)Unberechtigte Zahlungsrückabwicklung. Leitet die Brand eine Zahlungsrückabwicklung ein, ohne dass ein Erstattungsgrund nach Abs. 4 vorliegt, trägt sie die hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere die vom Zahlungsdienstleister erhobenen Bearbeitungsgebühren, sowie die Aufwandsentschädigung nach § 11 Abs. 2. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Gesetzliche Rechte der Brand, insbesondere bei Mängeln oder Nichtlieferung, bleiben unberührt. (Neu mit AGB-Version 3.6 zum 23.08.2026.)
(8)Durchführung von Erstattungen. Erstattungen nach Abs. 4 werden ausschließlich von GlowGC veranlasst und über Stripe ausgeführt. Systemseitig automatisch — also ohne gesonderte Prüfung — erfolgt eine Erstattung nur in den beiden Fällen, in denen noch keine Leistung erbracht wurde:In allen übrigen Fällen — insbesondere bei Nichtlieferung nach Abs. 5 und bei einer Rückabwicklung nach § 11 — erfolgt die Erstattung erst, nachdem GlowGC das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und festgestellt hat; sie wird sodann unverzüglich veranlasst. Eine Erstattung tritt insoweit nicht automatisch mit Fristablauf ein, und die Brand kann sie nicht einseitig herbeiführen. Gegen den Buchungspreis kann die Brand nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihr nur wegen Ansprüchen aus demselben Einzelvertrag zu. Gesetzliche Rechte der Brand bleiben unberührt. (Neu mit AGB-Version 3.7 zum 23.08.2026: Klarstellung, wer eine Erstattung auslöst und ab wann — zuvor war nur geregelt, dass ein Erstattungsanspruch besteht, nicht, wer ihn feststellt und ausführt.)
- der Creator lehnt die Buchung ab, oder
- die Brand storniert, bevor der Creator die Buchung angenommen hat.
§ 7 Skript: Recherche, Erstellung durch den Creator, Prüfung, Freigabe und Lieferzeiten
(1)GlowGC erstellt auf Basis des von der Brand eingereichten Briefings einen Recherche-Brief (insbesondere zu Produkt, Zielgruppe und Wettbewerbsumfeld) und stellt ihn dem Creator zusammen mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung für Recherche, Idee und Skript zur Verfügung. Der Recherche-Brief entsteht unter Einsatz einer KI-gestützten Technologie (Anthropic Claude).
(2)Der Creator erarbeitet auf dieser Grundlage eine Idee und ein Skript in seiner eigenen Tonalität und Darbietungsweise. Das GlowGC-Team prüft das Skript vor der Weitergabe an die Brand (insbesondere auf Briefing-Treue, Qualität und offensichtliche Compliance-Verstöße) und kann vom Creator Überarbeitungen anfordern. Das vom Team freigegebene Skript wird der Brand über die Plattform zur Freigabe vorgelegt. Die Brand hat 48 Stunden ab Vorlage Zeit, das Skript freizugeben oder unter Angabe konkreter Gründe (z. B. unzutreffende Produktaussagen, rechtliche Bedenken) einen Einwand zu erheben; nach einem Einwand überarbeitet der Creator das Skript, das GlowGC-Team prüft es erneut und legt es der Brand wieder vor. Erhebt die Brand nicht innerhalb von 72 Stunden ab Vorlage einen Einwand, gilt das Skript als freigegeben; auf diese Folge weist GlowGC die Brand bei der Vorlage hin. Mit der Freigabe — ausdrücklich in Textform über die Plattform oder per E-Mail oder durch Fristablauf — legt die Brand den Inhalt des Videos verbindlich fest (§ 10 Abs. 4); erst danach beginnt der Dreh. Stellt die Brand ein eigenes Skript bereit, ist dieses für die Produktion maßgeblich; die Prüfung durch GlowGC beschränkt sich in diesem Fall auf offensichtliche Compliance-Verstöße. (Ergänzt mit AGB-Version 3.8 zum 11.09.2026: Verweis auf den Revisionsumfang in § 10 Abs. 4.) (Geändert mit AGB-Version 3.9 zum 23.09.2026: Seit dem 21.09.2026 schreibt der Creator Idee und Skript selbst; GlowGC liefert Recherche-Brief und Anleitung und prüft das Skript, die Brand erhält ein Einwandfenster. Für Aufträge, die vor dem 21.09.2026 gebucht wurden, gilt das bisherige Verfahren fort: GlowGC stellt dem Creator einen Skript-Entwurf zur Verfügung, den der Creator an seine Tonalität anpasst; die Brand kann Anmerkungen zur Script-Preview einbringen und legt mit ihrer Freigabe den Inhalt des Videos fest.)
(3)Der Recherche-Brief, die Anleitung und die Prüfung des Skripts durch GlowGC stellen Serviceleistungen dar und begründen keine Haftung von GlowGC für den finalen Werbeerfolg (Performance, Konversionsraten, ROAS) der produzierten Videos.
(4)Lieferzeiten und Liefertermin. Die in § 5 Abs. 1 genannten Lieferzeiten beschreiben die übliche Dauer von Dreh und Schnitt ab der Freigabe des Skripts (Abs. 2); Recherche, Idee und Skript einschließlich der Prüfung durch das GlowGC-Team und des Einwandfensters der Brand gehen ihr voraus. Sie sind Richtwerte und keine zugesicherten Fristen. Maßgeblich ist der im Einzelvertrag vereinbarte Liefertermin (§ 4 Abs. 4). Er verlängert sich um die Zeit, in der eine Mitwirkung der Brand aussteht — insbesondere bis zum Eingang des vollständigen Briefings, bis zum Eingang eines physischen Produkts beim Creator, bis zur Beantwortung von Rückfragen und bis zur Freigabe des Skripts, auch nach einer Überarbeitung infolge eines Einwands —, sowie angemessen, wenn Krankheit, Unfall, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare Ereignisse eine fristgerechte Lieferung ohne Verschulden verhindern. Ein Fixgeschäft ist nicht vereinbart; für eine verspätete Lieferung gelten § 6 Abs. 5 (Nachfrist) und § 13 (Haftung). (Neu mit AGB-Version 3.10 zum 25.09.2026: Die Lieferzeiten laufen ab der Freigabe des Skripts, und der Liefertermin verlängert sich um Zeiten ausstehender Mitwirkung der Brand. Zuvor nannte § 5 Abs. 1 die Lieferzeiten ohne Bezugspunkt.)
§ 8 Nutzungsrechte
(1)Der Umfang der an die Brand übertragenen Nutzungsrechte am produzierten Material richtet sich nach dem Einzelvertrag. Die in jeder Buchung enthaltenen Rechte nach Abs. 2 sind im Buchungspreis abgegolten; ein gesonderter Nutzungsrechte-Aufschlag wird nicht erhoben.
(2)In jeder Buchung enthalten ist die Nutzung des gelieferten Materials (Hauptvideo, Hook-Varianten und Raw-Material) als Paid-Social-Werbeanzeigen im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz; insbesondere Meta/Instagram, TikTok und YouTube) für eine Laufzeit von 3 Monaten ab Abnahme des Videos. Eingeschlossen ist das Recht, das gelieferte Material — insbesondere das Raw-Material — im Rahmen des Briefings zu schneiden und zu bearbeiten (Schnittrechte). Handelt die Brand als Agentur, darf sie die eingeräumten Rechte in exakt dem Umfang, in dem der Creator sie nach § 10 Abs. 2 der AGB für Creator einräumt, an den Endkunden unterlizenzieren, für dessen Produkt das Video produziert wurde. Eine weitergehende Unterlizenzierung an sonstige Dritte ist nicht gestattet. (Geändert mit AGB-Version 2.0 zum 31.07.2026: Standard-Nutzungsumfang von 30 Tagen [Paid + Organic] auf 3 Monate Paid-Social-Werbung im DACH-Raum umgestellt; Raw-Material und Schnittrechte sind ohne Aufpreis Vertragsbestandteil. Für vor dem 31.07.2026 geschlossene Einzelverträge gilt der dort vereinbarte Umfang fort.)
(3)Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Projektbetrages auf die Brand über. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleiben sämtliche Rechte beim Creator.
(4)Eine Verlängerung der Nutzungsrechte über die ursprünglich gebuchte Laufzeit hinaus kann die Brand jederzeit vor Ablauf oder nach Ablauf über die Plattform buchen. Der Preis richtet sich nach § 5 Abs. 5. Eine stillschweigende Verlängerung findet nicht statt.
(5)Läuft das Nutzungsrecht aus und wird nicht verlängert, ist die Brand verpflichtet, sämtliche aktive Schaltungen des Videos auf Werbeplattformen unverzüglich einzustellen. GlowGC informiert die Brand rechtzeitig vor Ablauf auf der Plattform und per E-Mail (in der Regel 14 Tage und 3 Tage vor Ablauf sowie am Tag des Ablaufs). Für Verstöße haftet die Brand gegenüber dem Creator unmittelbar.
§ 9 Produktlieferungen an Creator (Steuerliche Behandlung)
Kurz: Der Creator behält das Produkt. Die Steuer darauf trägt die Brand.
(1)Stellt die Brand dem Creator für die Produktion ein Produkt (z. B. Sachprodukt, Probe, Dienstleistung) zur Verfügung, erfolgt diese Lieferung unmittelbar zwischen Brand und Creator außerhalb der GlowGC-Plattform. GlowGC wickelt ausschließlich die Bar-Vergütung ab.
(2)Der Creator darf das Produkt nach der Produktion behalten; eine Rückgabe ist nicht geschuldet. Das Produkt ist keine Vergütung, sondern eine Zuwendung zusätzlich zur vereinbarten Vergütung.
(3)Die Brand trägt sämtliche steuerlichen Folgen der Produktlieferung. Dies umfasst insbesondere:(Geändert mit AGB-Version 3.11 zum 28.09.2026: Der Creator behält das Produkt stets, die Brand trägt die Steuer darauf in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Zuvor wählte die Brand im Einzelvertrag zwischen Leihgabe und Eigentumsübergang, und die Pauschalversteuerung war ihr freigestellt.)
- bei Creatorn mit steuerlichem Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland die pauschale Versteuerung der Zuwendung nach § 37b EStG (30 % Pauschalsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer); die Vereinbarung im Einzelvertrag gilt als Unterrichtung des Creators über die Steuerübernahme (§ 37b Abs. 3 Satz 3 EStG)
- bei Creatorn mit steuerlichem Wohnsitz bzw. Sitz in Österreich oder der Schweiz, wo eine solche Pauschalversteuerung nicht vorgesehen ist, die Erstattung der auf das Produkt entfallenden Steuer des Creators auf dessen Nachweis
- die umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung, einschließlich einer etwaigen unentgeltlichen Wertabgabe (§ 3 Abs. 1b UStG)
- Versand- und Zollkosten sowie Einfuhrumsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen
- die Dokumentation gegenüber dem Finanzamt
(4)Die vom Creator ausgestellte bzw. im Gutschriftverfahren erstellte Rechnung weist ausschließlich die Bar-Vergütung aus. Sachzuwendungen fließen nicht in die Gutschrift ein und berühren das Entgelt des Creators nicht.
(5)Die Brand stellt GlowGC und den Creator von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Finanzbehörden und Versicherungen) frei, die aus der Produktlieferung oder deren steuerlicher Behandlung resultieren.
§ 10 Freigabeprozess und Abnahme
(1)Nach Upload des Videos durch den Creator prüft zunächst GlowGC das Video auf Übereinstimmung mit dem genehmigten Skript, auf Qualität und auf grundsätzliche Compliance. Anschließend wird das Video der Brand zur Abnahme vorgelegt.
(2)Die Brand hat 3 Kalendertage ab Lieferung Zeit, das Video anzunehmen oder unter Angabe konkreter Nachbesserungswünsche die inkludierte Revision anzufordern. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Video als abgenommen und der Projektbetrag wird gemäß § 6 freigegeben (Abnahmefiktion, automatische Freigabe). Veröffentlicht die Brand das Video oder setzt sie es werblich ein — auch in einer Test-Schaltung —, gilt es spätestens damit als abgenommen. Nach der Abnahme, gleich ob ausdrücklich, durch Fristablauf oder durch Nutzung, besteht kein Anspruch auf die inkludierte Revision mehr; gesetzliche Rechte wegen Mängeln, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, bleiben unberührt. (Geändert mit AGB-Version 2.0 zum 31.07.2026: Abnahme- und Revisionsfenster von 7 auf 3 Kalendertage verkürzt. Für vor dem 31.07.2026 geschlossene Einzelverträge bleibt das damals vereinbarte 7-Tage-Fenster maßgeblich.) (Ergänzt mit AGB-Version 3.12 zum 05.10.2026: Abnahme durch Veröffentlichung oder werbliche Nutzung; nach der Abnahme keine inkludierte Revision mehr.)
(3)Die im Einzelvertrag vereinbarte Anzahl an Revisionsrunden (standardmäßig 1 Revisionsrunde) ist kostenlos. Weitere Revisionen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Creators und werden gesondert vergütet. Die Brand fordert die Revision über die Plattform an (Revisionsanfrage oder Vertrags-Chat) und nennt dabei abschließend jede zu korrigierende Stelle mit der gewünschten Korrektur. Später nachgereichte oder nur außerhalb der Plattform geäußerte Wünsche sind nicht Teil der Revision. Mit der Lieferung der nachgebesserten Fassung ist die Revisionsrunde verbraucht. Für diese Fassung gilt Abs. 2 entsprechend; die Brand kann dabei nur noch geltend machen, dass eine nach Abs. 4 berechtigte Korrektur nicht umgesetzt wurde. (Ergänzt mit AGB-Version 3.12 zum 05.10.2026: Revision abschließend über die Plattform; die Runde ist mit der nachgebesserten Fassung verbraucht.)
(4)Umfang der Revision. Die inkludierte Revision dient der Nachbesserung des gelieferten Videos gegenüber dem freigegebenen Skript (§ 7): der Beseitigung von Abweichungen vom Skript, von technischen Mängeln (Ton, Bild, Schnitt) sowie von Fehlern bei Produktname, Pflichtangaben oder vereinbarten Kernaussagen — auch wenn hierfür eine Szene neu aufgenommen werden muss. Die Brand benennt dabei die konkrete Stelle und die gewünschte Korrektur. Änderungen am freigegebenen Skript selbst — insbesondere ein anderes Hook-Konzept, eine andere Kernaussage, ein anderer Aufbau, ein anderer Drehort oder ein anderes Outfit — sind keine Revision, sondern ein Zusatzauftrag; sie werden nur gegen gesonderte Vergütung und mit Zustimmung des Creators ausgeführt (zusätzliche Hook-Variante bzw. gesonderter Dreh). Mit der Freigabe des Skripts nach § 7 Abs. 2 — ausdrücklich in Textform über die Plattform oder per E-Mail oder durch Fristablauf — oder mit der Bereitstellung eines eigenen Skripts legt die Brand den Inhalt des Videos als vereinbarte Beschaffenheit verbindlich fest. Eine von der freigegebenen Umsetzung abweichende persönliche Erwartung — etwa im Vergleich zu anderen Videos des Creators — ist kein Mangel und begründet keinen Revisionsanspruch. Entspricht das gelieferte Video dem freigegebenen Skript, ist es insoweit vertragsgemäß. Die Darbietung — insbesondere Sprechweise, Betonung, Tonfall, Tempo, Mimik, Gestik und ihre Wirkung, etwa wie emotional, ernst oder authentisch sie wirkt — gestaltet der Creator in eigener Verantwortung (§ 7 Abs. 2). Sie ist kein Mangel und begründet keinen Revisionsanspruch, soweit das freigegebene Skript sie nicht ausdrücklich vorgibt; eine Neuaufnahme, weil der Brand die Darbietung nicht zusagt, ist ein Zusatzauftrag. Wie ein Mangel beseitigt wird — etwa durch Bearbeitung von Ton, Bild oder Schnitt oder durch Neuaufnahme einer Szene —, entscheidet der Creator (§ 635 Abs. 1 BGB). Die Performance des Videos (§ 13 Abs. 3) ist kein Mangel und kein Grund, die Abnahme zu verweigern. (Neu mit AGB-Version 3.8 zum 11.09.2026: Der Umfang der inkludierten Revision war zuvor nicht ausdrücklich definiert; Abs. 2 sprach schon bisher von konkreten Nachbesserungswünschen, nicht von Änderungen am freigegebenen Skript.) (Ergänzt mit AGB-Version 3.12 zum 05.10.2026: Darbietung und Performance sind kein Mangel; die Art der Nachbesserung wählt der Creator.)
(5)Kulanz. Leistungen, die GlowGC oder der Creator ohne Verpflichtung erbringen — etwa eine Bearbeitung über die Revision hinaus, eine Nachbesserung nach der Abnahme oder das Wiederöffnen eines abgeschlossenen Auftrags —, erkennen keinen Mangel an und begründen über die konkret zugesagte Leistung hinaus keine weiteren Ansprüche. (Neu mit AGB-Version 3.12 zum 05.10.2026.)
§ 11 Revisionen, Streitfälle und Mediation
(1)Bei Uneinigkeit zwischen Brand und Creator über die Abnahme oder die Erfüllung des Einzelvertrages kann jede Partei die Mediation durch GlowGC anrufen. GlowGC prüft in diesem Fall den Sachverhalt und gibt eine nicht bindende Empfehlung ab.
(2)Ein Recht, vom Einzelvertrag zurückzutreten oder ihn rückabzuwickeln, begründet dieser § 11 nicht. Eine Rückabwicklung findet nur statt, wenn Brand und Creator sie vereinbaren oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, insbesondere wegen eines Mangels nach § 10 Abs. 4, den der Creator trotz Revision nicht beseitigt hat. Unzufriedenheit mit der Darbietung, der Kommunikation, der Dauer der Abstimmung oder der Performance des Videos ist kein Rücktrittsgrund. Wird ein Einzelvertrag rückabgewickelt, erstattet GlowGC den treuhänderisch gesicherten Projektbetrag an die Brand abzüglich einer Aufwandsentschädigung für bereits erbrachte Leistungen des Creators sowie für die von GlowGC bereits erbrachten Leistungen (insbesondere Recherche-Brief, Anleitung und Prüfung des Skripts nach § 7) — in der Regel anteilig nach Fortschritt. Über die Aufwandsentschädigung entscheidet GlowGC nach billigem Ermessen. Ein dem Creator bereits übergebener Recherche-Brief und ein der Brand bereits vorgelegtes Skript gelten dabei als vollständig erbrachte Leistungen nach § 7; bei Aufträgen, die vor dem 21.09.2026 gebucht wurden (bisheriges Verfahren, § 7 Abs. 2), gilt dies für ein bereits an die Brand oder den Creator übergebenes Skript. Hat die Brand das Video bereits veröffentlicht oder werblich eingesetzt, hat sie den Wert dieser Nutzung zu ersetzen (vgl. § 346 BGB); er wird mit der Erstattung verrechnet. Der Rechtevorbehalt nach § 6 Abs. 6 bleibt unberührt. (Geändert mit AGB-Version 3.6 zum 23.08.2026: Die Aufwandsentschädigung umfasst nun ausdrücklich auch die Leistungen von GlowGC — zuvor waren nur Leistungen des Creators genannt.) (Angepasst mit AGB-Version 3.9 zum 23.09.2026 an das seit dem 21.09.2026 geltende Skript-Verfahren nach § 7.) (Ergänzt mit AGB-Version 3.12 zum 05.10.2026: § 11 begründet kein Rücktrittsrecht; zuvor begann der Absatz mit „Kommt dauerhaft keine Einigung zustande und wird der Einzelvertrag rückabgewickelt“. Der Wert einer bereits erfolgten Nutzung wird verrechnet.)
§ 12 Pflichten der Brand
(1)Die Brand versichert, dass die im Briefing angegebenen Produkte und Werbeaussagen weder gegen geltendes Recht (insbesondere UWG, LFGB, HWG, MPG, BtMG, AMG), noch gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) verstoßen.
(2)Die Brand stellt GlowGC und den Creator von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der produzierten Inhalte im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte resultieren, sofern die Ursache des Anspruchs im Bereich der Brand liegt (insbesondere Produktaussagen, Produktbeschaffenheit, rechtswidrige Werbeversprechen).
(3)Die Brand verpflichtet sich, die auf der Plattform etablierten Kommunikationswege zu nutzen und keine Versuche zu unternehmen, Creator außerhalb der Plattform zu Zahlungen, Verträgen oder Folgebeauftragungen zu bewegen („Umgehungsverbot“) — weder während der Laufzeit eines Einzelvertrages noch innerhalb von 24 Monaten nach dessen Beendigung. Bei Verstoß schuldet die Brand GlowGC eine Vertragsstrafe in Höhe von 750 € je Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet. § 343 BGB bleibt unberührt. GlowGC ist zusätzlich zur sofortigen Sperrung des Accounts berechtigt. (Geändert mit AGB-Version 3.9 zum 23.09.2026: Die Vertragsstrafe ist seither ein fester Betrag je Verstoß; der bisherige Mindestbetrag gilt als fester Betrag fort.)
(4)Die Brand verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Plattform erlangten Informationen über Creator (insbesondere Profilangaben, Performance-Daten, Kontaktdaten und nicht veröffentlichte Materialien) ausschließlich zur Abwicklung konkreter Aufträge zu verwenden und vertraulich zu behandeln. Die Verschwiegenheitspflicht besteht für 2 Jahre über das Ende des jeweiligen Einzelvertrages hinaus.
§ 13 Haftung
(1)GlowGC haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2)Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet GlowGC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Brand regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der von der Brand in den letzten zwölf Monaten an GlowGC gezahlten Entgelte (Buchungs- und Paketpreise).
(3)Eine Haftung für die Performance der produzierten Inhalte (insbesondere Konversionen, Views, Return on Ad Spend, Hook Rate) ist ausgeschlossen. Sämtliche auf der Plattform oder auf der Website www.glowgc.de genannten Performance-Zahlen beziehen sich auf zurückliegende Kampagnen und stellen keine Garantie für zukünftige Ergebnisse dar.
(4)Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtskonformität der von Brand oder Creator auf die Plattform hochgeladenen Inhalte haftet GlowGC nicht. GlowGC prüft Inhalte nicht proaktiv auf Rechtmäßigkeit; die Prüfung beschränkt sich auf offensichtliche Verstöße im Rahmen der Qualitäts- und Compliance-Kontrolle.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1)Das Vertragsverhältnis (Account + ggf. Paket nach § 5 Abs. 3) läuft auf unbestimmte Zeit. Der Account ist kostenfrei und kann jederzeit über die Plattform gekündigt werden. Ein laufendes Paket kann zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden; die Kündigung ist wirksam, sobald sie über das Stripe-Kundenportal eingegangen ist.
(2)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegendem Verstoß gegen diese AGB, Zahlungsverzug oder rechtswidrigem Verhalten auf der Plattform.
(3)Laufende Einzelverträge (Projekte) bleiben von einer Kündigung des Abos unberührt und sind nach den jeweils vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.
§ 15 Datenschutz
(1)GlowGC verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Details zur Verarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.
§ 16 Änderungen der AGB
(1)GlowGC ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit die Änderungen zumutbar sind. Wesentliche Änderungen werden der Brand mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht die Brand nicht innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die Änderungen als angenommen. Bei Widerspruch steht GlowGC ein Sonderkündigungsrecht zu.
(2)Im Rahmen des auf der Plattform implementierten AGB-Zustimmungsdialogs wird bei jeder Versionsänderung die aktuelle AGB-Version mit Zeitstempel und IP-Adresse protokolliert.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit die Brand Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Hamburg.
(3)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4)Änderungen und Ergänzungen des Einzelvertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.