RECHTLICH · CREATOR

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Creator

Version 3.7 · Stand: Juli 2026

Diese AGB gelten für alle Content-Creator, die die GlowGC-Plattform nutzen. Als Creator bist du selbstständiger Auftragnehmer gegenüber der Brand — GlowGC vermittelt den Kontakt, ist aber nicht dein Arbeitgeber und auch nicht dein Vertragspartner für die Videoproduktion.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen AMQSOCIAL | Porumb & Schulte-Wintrop GbR, c/o IP-Management #6903, Ludwig-Erhard-Straße 18, 20459 Hamburg (nachfolgend „GlowGC“) und selbstständigen Content-Creatorn (nachfolgend „Creator“), die die Plattform app.glowgc.de nutzen, um Aufträge von Brands („Auftraggeber“) zu erhalten.
(2)Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich natürlichen oder juristischen Personen vorbehalten, die als selbstständige Unternehmer im Sinne von § 14 BGB tätig sind. Eine Arbeitnehmereigenschaft im Sinne von § 611a BGB oder ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 7 SGB IV wird durch diese AGB und durch Aufträge über die Plattform ausdrücklich nicht begründet.
(3)Creator mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland oder Österreich müssen für die Annahme vergüteter Aufträge über die Plattform ein angemeldetes Gewerbe oder eine anerkannte freiberufliche Tätigkeit nachweisen. Für Creator mit Sitz in der Schweiz besteht keine Gewerbe-Pflicht.

§ 2 Rolle von GlowGC – Vermittlungsverhältnis

(1)GlowGC betreibt eine Vermittlungsplattform im Sinne der §§ 652 ff. BGB. GlowGC ist weder Arbeitgeber noch Auftraggeber des Creators. Der eigentliche Produktionsvertrag („Einzelvertrag“) kommt ausschließlich zwischen Creator und Brand zustande.
(2)GlowGC erbringt unter anderem folgende eigene Leistungen:
  • Bereitstellung eines Creator-Profils und Sichtbarkeit gegenüber Brands
  • Bereitstellung von Skript-Blueprints und Tools zur Skript-Verfeinerung
  • Manuelle Qualitäts- und Compliance-Prüfung von Skripten und gelieferten Videos vor Weitergabe an die Brand
  • Treuhänderische Abwicklung der Zahlungen über Stripe und Auszahlung über Stripe Connect Express
  • Ausstellung einer Gutschrift (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG) im Namen der Brand, sofern steuerlich anwendbar

§ 3 Aufnahme, Bewerbung und Verifizierung

(1)Die Nutzung der Plattform als Creator setzt eine erfolgreiche Bewerbung und Freischaltung durch GlowGC voraus. GlowGC prüft insbesondere die Qualität des eingereichten Portfolios, die Seriosität der Bewerbung und die steuerrechtlichen Voraussetzungen (insbesondere Gewerbenachweis in DE/AT).
(2)Der Creator verpflichtet sich, bei der Bewerbung und Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Die Zugangsdaten zur Plattform sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe des Accounts an Dritte ist nicht zulässig.
(3)GlowGC behält sich vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Rechtsanspruch auf Freischaltung besteht nicht.

§ 4 Creator-Stufen, Wunsch-Honorar und Winner-Bonus

(1)Creator werden auf der Plattform in zwei Stufen geführt: Signature und Elite. Die Zuordnung erfolgt durch GlowGC bei Freischaltung; erfahrene Creator mit nachweisbarem Track Record können unmittelbar der Stufe Elite zugeordnet werden. Die unter früheren AGB-Versionen (bis v1.10) geführten Stufen wurden wie folgt überführt: die bisherige Einstiegsstufe (früher „Rising“) wird als Signature fortgeführt; die bisherigen Stufen „Signature“ und „Elite“ sind in der Stufe Elite aufgegangen. (Umbenannt mit AGB-Version 2.1 zum 02.08.2026: die mit v2.0 eingeführten Stufen „Rising“ und „Premium“ heißen jetzt Signature und Elite — reine Umbenennung, keine Änderung von Preisen, Vergütung oder Leistungsumfang.)
(2)Wunsch-Honorar je Buchung — vom Creator festgelegt. Der Creator legt sein Honorar je Buchung (je Video, einschließlich der Hook-Variante nach Abs. 3) selbst in den Profileinstellungen fest („Wunsch-Honorar“), im Rahmen von 30 € bis 300 €. Ohne eigene Festlegung gilt der Stufen-Standard:
  • Signature: 99 je Buchung — davon 79 € für das Hauptvideo und 1 × 20 € für die inkludierte Hook-Variante.
  • Elite: 179 je Buchung — davon 159 € für das Hauptvideo und 1 × 20 € für die inkludierte Hook-Variante.
Zuordnung zum Buchungspreis (Stufen-Festpreise). Der von der Brand zu zahlende Buchungspreis ist ein einheitlicher Stufen-Festpreis: 199 € (Signature) bzw. 399 € (Elite). Das Wunsch-Honorar bestimmt die Stufe des Creators: Wunsch-Honorare bis 150 € ordnen den Creator der Stufe Signature zu, Wunsch-Honorare von 151 € bis 300 € der Stufe Elite. Die Elite-Stufe setzt eine Freischaltung voraus — auf Anfrage des Creators durch GlowGC oder automatisch ab 3 über die Plattform abgeschlossenen Buchungen mit einer Durchschnittsbewertung von mindestens 4,5 Sternen. Wunsch-Honorare oberhalb von 250 € bedürfen zusätzlich der individuellen Freigabe durch GlowGC; Wunsch-Honorare oberhalb von 300 € sind über die Plattform nicht einstellbar und bleiben Individualangeboten (§ 305b BGB) vorbehalten. Die Reihenfolge der Anzeige im Creator-Katalog berücksichtigt neben Qualitätsmerkmalen (u. a. Bewertungen, abgeschlossene Buchungen, Reaktionszeit) auch die Höhe des Wunsch-Honorars; niedrigere Wunsch-Honorare werden innerhalb einer Stufe bevorzugt angezeigt. Die Vergütung von GlowGC für Vermittlung und Serviceleistungen besteht in der Differenz zwischen Buchungspreis und Creator-Vergütung. Eine prozentuale Plattformgebühr wird daneben nicht erhoben. Der Standard-Stufen-Vergütung entsprechen Buchungspreise von 199 € (Signature) bzw. 399 € (Elite). Eine Änderung des Wunsch-Honorars wirkt nur auf danach zustande kommende Buchungen; laufende und abgeschlossene Einzelverträge behalten die im Preissnapshot festgeschriebenen Konditionen. (Geändert mit AGB-Version 3.0 zum 15.08.2026: Umstellung von der einheitlichen Festvergütung je Stufe auf das Wunsch-Honorar-Modell mit abgeleitetem Buchungspreis. Die Stufen-Standardbeträge — 99 € / 179 € — sind unverändert. Für vor dem 15.08.2026 geschlossene Einzelverträge gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Konditionen über den im Einzelvertrag festgeschriebenen Preissnapshot unverändert fort.) (Geändert mit AGB-Version 3.2 zum 17.08.2026: Rückkehr zu einheitlichen Stufen-Festpreisen für Brands — das Wunsch-Honorar bestimmt seither die Stufe statt eines abgeleiteten Einzelpreises. Neu geregelt: Honorar-Bänder (bis 150 € / 151300 €), Freischaltung der Elite-Stufe, individuelle Freigabe oberhalb 250 €, Anzeige-Reihenfolge sowie die Schnitt-Wahl nach Abs. 3. Für vor dem Stichtag geschlossene Einzelverträge gilt der Preissnapshot unverändert fort.)
(3)Leistungsumfang je Buchung und zusätzliche Hook-Varianten. Jede Buchung umfasst: ein fertig geschnittenes Hauptvideo (Body), 1 zusätzliche Hook-Variante (zusammen 2 einsatzfertige Ad-Varianten) sowie die Herausgabe des ungeschnittenen Rohmaterials (Raw-Material). Die Raw-Material-Herausgabe ist in beiden Stufen Vertragsbestandteil und wird nicht gesondert vergütet. Bucht die Brand über den inkludierten Umfang hinaus weitere Hook-Varianten, erhält der Creator hierfür 15 € je zusätzlicher Hook-Variante zusätzlich zur Vergütung nach Abs. 2; die zusätzlichen Varianten werden im selben Dreh produziert. 1 Revisionsrunde ist in der Vergütung enthalten; weitere Revisionen bedürfen der Zustimmung des Creators und werden gesondert vergütet. Schnitt-Wahl: Bei Annahme jedes Einzelvertrags wählt der Creator verbindlich, ob er den Videoschnitt selbst übernimmt (volle Vergütung nach Abs. 2) oder GlowGC den Schnitt übernimmt; im letzteren Fall liefert der Creator ausschließlich das ungeschnittene Rohmaterial und die Vergütung des Einzelvertrags reduziert sich um 60 € (Schnitt-Service durch GlowGC). Diese Wahl ist nur möglich, wenn die reduzierte Vergütung mindestens 30 € beträgt. (Eingeführt mit AGB-Version 3.2 zum 17.08.2026.) Das Lieferfenster beträgt für Signature-Buchungen 25 Kalendertage, fürElite-Buchungen 23 Kalendertage — je ab Vorliegen des produktionsbereiten Briefings bzw. bei physischen Produkten ab Erhalt des Produkts durch den Creator. (Geändert mit AGB-Version 3.0 zum 15.08.2026: Der inkludierte Umfang umfasst 1 statt zuvor 2 Hook-Varianten; die Stufen-Standardvergütung ist unverändert, der Video-Anteil entsprechend erhöht.Zusätzliche Hook-Varianten wurden mit 20 € je Variante vergütet.) (Geändert mit AGB-Version 3.5 zum 20.08.2026: Die Vergütung je zusätzlich gebuchter Hook-Variante beträgt 15 € statt zuvor 20 €. Skript, Recherche und Qualitätsprüfung stellt GlowGC; die zusätzliche Variante wird als weiteres Intro im selben Dreh produziert. Alle übrigen Vergütungsbestandteile bleiben unverändert; bereits geschlossene Einzelverträge behalten die dort vereinbarten Konditionen.)
(4)Winner-Bonus — 50 € bei Folgebuchung. Bucht eine Brand denselben Creator innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss einer Buchung erneut, erhält der Creator zusätzlich zur Festvergütung der Folgebuchung einen einmaligen Bonus von 50. Der Bonus entsteht je Marke-Creator-Paar nur einmal — mit der ersten Folgebuchung — und wird mit der Vergütung der Folgebuchung ausgezahlt.
(5)Aufstieg SignatureElite. Ein Signature-Creator steigt in die Stufe Elite auf, sobald er (a) mindestens 5 Buchungen erfolgreich abgeschlossen hat und (b) mindestens 2 Folgebuchungen (erneute Buchungen durch dieselbe Brand) erzielt hat. GlowGC überprüft die Kriterien monatlich. Eine Herabstufung von Elite nach Signatureerfolgt frühestens, nachdem die Kriterien in 2 aufeinanderfolgenden monatlichen Überprüfungen verfehlt wurden. GlowGC kann die Stufe eines Creators im Einzelfall durch manuelle Entscheidung anpassen; der Creator wird über Änderungen rechtzeitig informiert.
(6)Annahme = Annahme der Vergütung. Mit der Annahme einer Direktbuchung akzeptiert der Creator verbindlich die Vergütung in Höhe seines zum Zeitpunkt der Buchung hinterlegten Wunsch-Honorars (bzw. des Stufen-Standards, Abs. 2) zuzüglich etwaiger Vergütung für zusätzliche Hook-Varianten (Abs. 3). Mit dem Absenden einer Bewerbung auf einen Job Brief akzeptiert der Creator verbindlich das Job-Festhonorar nach Abs. 8 — Job Briefs sind Festpreis-Buchungen, bei denen die Brand vor der Creator-Auswahl zahlt; das Wunsch-Honorar findet dort keine Anwendung. Ein Gegenangebot oder eine nachträgliche Verhandlung der Vergütung ist in beiden Wegen ausgeschlossen.(Geändert mit AGB-Version 3.3 zum 18.08.2026: Bewerbungen auf Job Briefs werden seither nach dem Job-Festhonorar nach Abs. 8 vergütet — nicht mehr nach dem Stufen-Standard aus Abs. 2. Das Job-Festhonorar liegt über dem Stufen-Standard.)
(8)Job-Festhonorar (Weg 2 — Bewerbung auf einen Job Brief). Für Aufträge, die über einen Job Brief zustande kommen, gilt unabhängig vom hinterlegten Wunsch-Honorar ein festes Honorar je Video: 120 in der Stufe Signature und 220 in der Stufe Elite. Der Betrag ist das Netto-Honorar des Creators; ein Abzug von Plattformgebühren findet nicht statt. Hinzu kommen 15 € je zusätzlich gebuchter Hook-Variante (Abs. 3) sowie die Vergütung für eine von der Brand gebuchte Verlängerung der Nutzungsrechte nach § 10 Abs. 2. Da die Brand den Auftrag bereits vor der Auswahl eines Creators vollständig bezahlt hat, ist das Job-Festhonorar für alle Bewerber identisch.(Neu mit AGB-Version 3.3 zum 18.08.2026.)
(7)Reaktionsfenster bei Buchungsanfragen. Der Creator soll eingehende Buchungsanfragen innerhalb von 12 Stunden annehmen oder ablehnen. Lehnt der Creator ab, wird der Brand der vollständige Buchungsbetrag automatisch erstattet; ein Vergütungsanspruch des Creators entsteht nicht. Bis zur Annahme durch den Creator kann die Brand die Buchung kostenfrei stornieren.

§ 5 Profil, Portfolio, Wahrheitspflicht und Marketingnutzung

(1)Der Creator ist allein verantwortlich für den Inhalt des eigenen Profils, des Portfolios und sämtlicher hochgeladenen Medien. Er versichert, dass er an den hochgeladenen Inhalten sämtliche erforderlichen Rechte besitzt (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- und Persönlichkeitsrechte aller abgebildeten Personen).
(2)Der Creator stellt GlowGC und die jeweilige Brand von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte resultieren.
(3)Referenzen auf früher für Brands produzierte Inhalte sind nur zulässig, soweit sie der Wahrheit entsprechen und die jeweilige Brand der Nennung nicht widersprochen hat.
Einwilligung in die Marketingnutzung deines Profils: Damit Brands dich finden, zeigen wir dein Profil — inklusive deines Fotos und Vornamens — auch öffentlich auf glowgc.de. Mit der Zustimmung zu diesen AGB willigst du in diese Nutzung ein. Du kannst sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Abs. 5).
(4)Einwilligung in die Marketing- und Showcase-Nutzung des Creator-Profils. Der Creator willigt ein, dass GlowGC die in seinem Profil hinterlegten Inhalte — insbesondere Profilfoto bzw. Avatar, Vorname und abgekürzter Nachname, gesprochene Sprachen, Tier, die ausgewiesene Preisangabe („ab“-Preis), die Durchschnittsbewertung sowie hochgeladene Portfolio-Medien (Fotos und Videos) — zur Bewerbung, Darstellung und Vermarktung der GlowGC-Plattform verwendet. Diese Nutzung umfasst insbesondere die Anzeige auf den öffentlich zugänglichen Websites von GlowGC (u. a. www.glowgc.de und app.glowgc.de), in den Social-Media-Kanälen von GlowGC sowie in sonstigen Werbemitteln von GlowGC. Die Einwilligung umfasst das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG) im Rahmen dieser Marketing- und Showcase-Nutzung. Die Nutzung erfolgt unentgeltlich; ein gesonderter Vergütungsanspruch des Creators für die Marketingnutzung besteht nicht.
(5)Umfang, Zweckbindung und Widerruf. Die Marketingnutzung nach Abs. 4 ist räumlich und medial nicht beschränkt, jedoch sachlich auf die Bewerbung der GlowGC-Plattform und ihrer Creator begrenzt. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung des Profilfotos an Dritte zu deren eigenen Werbezwecken außerhalb der Vermittlung konkreter Aufträge ist hiervon nicht umfasst. Der Creator kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform an die im Impressum angegebene Kontaktadresse oder durch Löschung der betreffenden Inhalte bzw. seines Accounts widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). GlowGC entfernt die betreffenden Inhalte nach Zugang des Widerrufs innerhalb einer angemessenen Frist aus den von ihr kontrollierten Werbemitteln. Bereits verbreitete Werbemittel, deren Rückruf unverhältnismäßig oder unmöglich ist (z. B. gedruckte Materialien, bereits ausgespielte Anzeigen), bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Vermittlungsprozess und Einzelvertrag

(1)Buchungen kommen über die Plattform zustande — entweder durch Direktbuchung des Creators durch eine Brand aus dem Creator-Katalog oder durch Bewerbung des Creators auf einen von einer Brand eingestellten Job Brief. Die Bewerbung ist ein verbindliches Angebot des Creators zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zum Stufen-Standard-Honorar (§ 4 Abs. 2 und Abs. 6).
(2)Der Einzelvertrag zwischen Creator und Brand kommt erst zustande, wenn beide Parteien den auf der Plattform hinterlegten Einzelvertrag elektronisch bestätigen. GlowGC protokolliert Zeitpunkt, IP-Adresse und angenommene AGB-Version beider Parteien als Nachweis.
(3)Der Einzelvertrag enthält mindestens: Vertragsparteien, Produktbeschreibung, Vergütung, Nutzungsrechte (Umfang, Laufzeit), Liefertermin und Anzahl vereinbarter Revisionen. Die Brand kann die inkludierte Revision ausschließlich innerhalb eines Fensters von 3 Kalendertagen nach Lieferung anfordern; nach Ablauf dieses Fensters gilt das Video als abgenommen (§ 7 Abs. 2), und weitere Revisionen sind kostenpflichtig zu vergüten. Der Creator erhält ein PDF-Exemplar des unterschriebenen Einzelvertrages. (Geändert mit AGB-Version 2.0 zum 31.07.2026: Revisions- und Abnahmefenster von 7 auf 3 Kalendertage verkürzt — der Creator erhält seine Vergütung dadurch schneller. Für vor dem 31.07.2026 geschlossene Einzelverträge bleibt das damals vereinbarte 7-Tage-Fenster maßgeblich.)

§ 7 Vergütung, Auszahlung und Gutschriftverfahren

(1)Die Vergütung des Creators ist die nach § 4 Abs. 2 vereinbarte Vergütung (Wunsch-Honorar bzw. Stufen-Standard), zuzüglich der Vergütung für zusätzlich gebuchte Hook-Varianten (§ 4 Abs. 3) und eines etwaigen Winner-Bonus nach § 4 Abs. 4. Eine prozentuale Plattformgebühr wird auf die Vergütung nicht erhoben.
(2)Die Zahlung der Brand erfolgt bereits bei Buchung und wird bis zur Abnahme treuhänderisch verwahrt. Nach Abnahme des Videos durch die Brand oder nach ergebnislosem Ablauf einer Frist von 3 Kalendertagen ab Lieferung (Abnahmefiktion, stillschweigende Annahme) gilt die Abnahme als erteilt. Die Auszahlung an den Creator wird daraufhin veranlasst und erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme über Stripe Connect Express an das vom Creator hinterlegte Bankkonto. Erfolgt keine Lieferung oder lehnt der Creator die Buchung ab, wird der Brand der vollständige Betrag erstattet; ein Vergütungsanspruch des Creators entsteht in diesem Fall nicht.
(3)Der Creator erklärt sich mit dem Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG einverstanden, sofern die Brand oder GlowGC dieses Verfahren anwendet. In diesem Fall stellt die Brand (bzw. GlowGC im Namen der Brand) eine Gutschrift über die Nettovergütung aus. Widerspricht der Creator einer konkreten Gutschrift, verliert sie die Wirkung als Rechnung.
(4)Hat der Creator eine Express-Auszahlung („Instant Payout“) gewählt, wird eine entsprechende Gebühr (aktuell 1 % des Auszahlungsbetrages) vom Auszahlungsbetrag einbehalten.

§ 8 Steuerliche Pflichten des Creators

(1)Der Creator ist für die ordnungsgemäße Versteuerung der Einnahmen aus Aufträgen über die Plattform allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, soweit anwendbar.
(2)Der Creator gibt bei der Registrierung verbindlich an, ob er die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt. Änderungen sind unverzüglich in den Account-Einstellungen zu aktualisieren. Gutschriften werden auf Basis dieser Angabe erstellt.
(3)Der Creator verpflichtet sich, seinem zuständigen Finanzamt sämtliche steuerlich relevanten Einkünfte aus der Plattformnutzung zu melden, und stellt GlowGC von allen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.

§ 9 Produktlieferungen von Brands

Wichtig: Wenn dir eine Brand ein Produkt zur Produktion schickt, trägt ausschließlich die Brand die steuerliche Verantwortung dafür. Du musst das Produkt nicht in deiner eigenen Buchhaltung versteuern.
(1)Stellt die Brand dem Creator für die Produktion ein Produkt (z. B. Sachprobe, Ausstattung) zur Verfügung, erfolgt die Lieferung unmittelbar zwischen Brand und Creator außerhalb der GlowGC-Plattform. GlowGC ist an der Produktlieferung nicht beteiligt.
(2)Die steuerliche Behandlung einer solchen Produktlieferung (insbesondere Pauschalversteuerung nach § 37b EStG, USt, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) obliegt ausschließlich der Brand. In der Gutschrift des Creators ist ausschließlich die Bar-Vergütung ausgewiesen; Sachzuwendungen fließen nicht in die Gutschrift ein.
(3)Der Einzelvertrag legt fest, ob das gelieferte Produkt als Leihgabe (Rückgabepflicht nach Produktion) oder als Bestandteil des Gesamtpakets (Eigentumsübergang auf den Creator) behandelt wird. Im Fall der Leihgabe ist der Creator zur pfleglichen Behandlung und Rückgabe in angemessenem Zustand verpflichtet.
(4)Verzollung, Versandrisiko und Transportkosten trägt bei grenzüberschreitenden Lieferungen die Brand. Der Creator ist nicht verpflichtet, Zollgebühren oder Einfuhrumsatzsteuer zu verauslagen.

§ 10 Nutzungsrechte am produzierten Content

(1)Der Creator räumt der Brand mit vollständiger Zahlung des Projektbetrages die im Einzelvertrag vereinbarten Nutzungsrechte am produzierten Video ein. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleiben sämtliche Rechte beim Creator. Dasselbe gilt für Zwischenergebnisse, die der Brand vor der Lieferung zugänglich gemacht werden — insbesondere für das Skript bzw. den Skript-Blueprint. Wird eine bereits erfolgte Zahlung ganz oder teilweise rückgängig gemacht (Erstattung, Rücklastschrift, Chargeback, Rückbuchung oder Zahlungsausfall), entfallen sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte automatisch und rückwirkend und fallen an den Creator zurück; eine weitere Nutzung durch die Brand ist dann unzulässig. Dies entspricht § 6 Abs. 6 der AGB für Brands. (Ergänzt mit AGB-Version 3.6 zum 23.08.2026: Der bereits bestehende Rechtevorbehalt gilt ausdrücklich auch für Skripte und andere Zwischenergebnisse sowie im Fall einer rückabgewickelten Zahlung.)
(2)Der Umfang (zeitlich, räumlich, inhaltlich) richtet sich nach dem Einzelvertrag. Standardmäßig — und in jeder Buchung ohne Aufpreis enthalten — räumt der Creator der Brand ein: die Nutzung des gelieferten Materials (Hauptvideo, Hook-Varianten und Raw-Material) als Paid-Social-Werbeanzeigen im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz; insbesondere Meta/Instagram, TikTok und YouTube) für eine Laufzeit von 3 Monaten ab Abnahme, einschließlich des Rechts, das gelieferte Material — insbesondere das Raw-Material — im Rahmen des Briefings zu schneiden und zu bearbeiten (Schnittrechte). Handelt die Brand als Agentur, darf sie die eingeräumten Rechte in exakt diesem Umfang an den Endkunden unterlizenzieren, für dessen Produkt das Video produziert wurde. Eine Verlängerung der Laufzeit kann die Brand über die Plattform buchen — bei Job Briefs bereits im Zeitpunkt der Ausschreibung. Buchbar sind 3 Monate / 6 Monate / 12 Monate. Der Creator wird an einer gebuchten Verlängerung beteiligt und erhält zusätzlich zu seinem Honorar 40 % des jeweiligen Verlängerungsaufpreises, den die Brand entrichtet. Wird eine Verlängerung erst nach Vertragsschluss gebucht, gelten die zu diesem Zeitpunkt auf der Plattform ausgewiesenen Konditionen. Nicht ausdrücklich übertragene Rechte verbleiben beim Creator — insbesondere Unterlizenzen an sonstige Dritte und die Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs. (Geändert mit AGB-Version 2.0 zum 31.07.2026: Standard-Nutzungsumfang von 30 Tagen [Paid + Organic] auf 3 Monate Paid-Social-Werbung im DACH-Raum umgestellt; Raw-Material und Schnittrechte sind Vertragsbestandteil beider Stufen. Für vor dem 31.07.2026 geschlossene Einzelverträge gilt der dort vereinbarte Umfang fort.) (Geändert mit AGB-Version 3.3 zum 18.08.2026: Die buchbaren Verlängerungslaufzeiten und die Beteiligung des Creators daran sind seither betragsmäßig festgelegt statt auf die jeweils ausgewiesenen Konditionen zu verweisen.)
(3)Der Creator ist berechtigt, das produzierte Video (auch mit Brand-Bezug) in seinem eigenen Portfolio und zu Showcase-Zwecken auf der GlowGC-Plattform und auf eigenen Social-Media-Kanälen zu nutzen, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist und die Brand der Showcase-Nutzung nicht im Einzelfall schriftlich widersprochen hat.

§ 11 Exklusivität und Wettbewerb

(1)Der Creator ist während der Laufzeit eines Einzelvertrages und für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Abnahme nicht verpflichtet, für Wettbewerber der Brand keine Produktionen zu erstellen — es sei denn, der Einzelvertrag sieht ausdrücklich eine Exklusivitätsvereinbarung vor.
(2)Enthält der Einzelvertrag eine Exklusivitätsklausel, so ist die Reichweite (welche Wettbewerber, welcher Zeitraum, welche Plattformen) konkret benannt. Pauschale branchenweite Ausschließlichkeiten ohne zeitliche Begrenzung sind unwirksam.

§ 12 Pflichten des Creators

(1)Der Creator verpflichtet sich zur fristgerechten, mangelfreien Erstellung der im Einzelvertrag vereinbarten Videos. Der Creator wird die von GlowGC freigegebenen Skripte als Grundlage der Produktion verwenden und etwaige im Freigabeprozess vereinbarte Anpassungen einarbeiten.
(2)Der Creator verpflichtet sich, bei der Produktion die geltenden werberechtlichen Bestimmungen (insbesondere UWG, § 5a UWG [Kennzeichnungspflicht als Werbung], ggf. HWG, MPG, LFGB) zu beachten und die Produktaussagen der Brand nicht ohne deren Zustimmung abzuändern.
(3)Der Creator verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über sämtliche im Rahmen der Plattform bekanntgewordenen Geschäftsgeheimnisse der Brand (insbesondere nicht veröffentlichte Produktinformationen, Preiskalkulationen, Kampagnen-Strategien). Die Verschwiegenheitspflicht besteht für 2 Jahre über das Ende des jeweiligen Einzelvertrages hinaus.
(4)Der Creator verpflichtet sich, die auf der Plattform etablierten Kommunikationswege zu nutzen und Brand-Kontakte weder außerhalb der Plattform zu kontaktieren noch mit ihnen direkt Verträge abzuschließen („Umgehungsverbot“) — weder während der Laufzeit eines Einzelvertrages noch innerhalb von 24 Monaten nach dessen Beendigung. Bei Verstoß schuldet der Creator eine Vertragsstrafe in Höhe der entgangenen Plattformgebühr, mindestens jedoch 750 je Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; § 343 BGB bleibt unberührt. GlowGC ist zusätzlich zur sofortigen Sperrung des Accounts berechtigt.

§ 13 Rechte Dritter in produzierten Inhalten

(1)Der Creator stellt sicher, dass sämtliche in den produzierten Videos verwendeten Inhalte (Musik, Grafiken, Zitate, abgebildete Personen, Schriftarten, Stockmaterial) rechtefrei oder lizenziert sind und die Nutzung im vereinbarten Umfang zulässig ist.
(2)Bei Verwendung von Musik ist der Creator verpflichtet, kommerziell lizenzierte Tracks zu nutzen (z. B. über Lizenzdienste wie Artlist, Epidemic Sound). Plattform-eigene TikTok-/Instagram-Sounds dürfen nur genutzt werden, soweit die jeweiligen Plattform-Richtlinien dies für kommerzielle Werbung erlauben.
(3)Werden Dritte im Video abgebildet, ist der Creator verpflichtet, vor der Lieferung eine schriftliche Einwilligung dieser Personen zur werblichen Nutzung einzuholen und auf Anfrage vorzulegen.

§ 14 Haftung des Creators

(1)Der Creator haftet der Brand und GlowGC für Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter (§§ 13), aus der Nichteinhaltung vereinbarter Termine sowie aus der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2)Der Creator stellt GlowGC und die Brand von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der in §§ 5, 12 und 13 geregelten Pflichten durch den Creator beruhen.

§ 15 Beendigung der Plattform-Nutzung

(1)Der Creator kann die Nutzung der Plattform jederzeit beenden, indem er die Löschung seines Accounts in den Einstellungen beantragt. Laufende Einzelverträge sind nach den vereinbarten Bedingungen zu erfüllen; der Account bleibt bis zur Erfüllung aktiv.
(2)GlowGC kann den Account des Creators sperren oder löschen bei schwerwiegendem Verstoß gegen diese AGB, insbesondere bei Verstoß gegen das Umgehungsverbot (§ 12 Abs. 4), wiederholt mangelhafter Leistung, rechtswidrigen Inhalten oder falschen Angaben bei der Registrierung.

§ 16 Datenschutz

(1)GlowGC verarbeitet personenbezogene Daten des Creators ausschließlich im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Details zur Verarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.

§ 17 Änderungen der AGB

(1)Änderungen dieser AGB werden dem Creator mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Creator nicht innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die Änderungen als angenommen. Bei Widerspruch steht GlowGC ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2)Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Creator Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.